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Auf den folgenden Seiten finden Sie eine alphabetische Länderliste mit Hinweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen sowie die zuständigen nationalen Behörden.
Generell dürfen international kontrollierte Substanzen stets nur für den eigenen medizinischen Bedarf eingeführt werden. Normalerweise ist eine Einfuhr für eine dritte Person nicht erlaubt. Diese Bestimmungen gelten generell auch für den Transit.
Eine ärztliche Verordnung sollte möglichst immer auch in der entsprechenden Landessprache verfasst sein. Englisch wird sehr oft auch akzeptiert.
Eine Bewilligung der Einfuhr muss durch die zuständige nationale Behörde des Ziel- und ggf. Transit- Landes ausgestellt werden. Daher sollte eine solche Bewilligung stets frühzeitig beantragt werden. Diese Bewilligungsanträge sollten die folgenden Angaben beinhalten:
- Name und Vorname des Patienten
- Adresse des Patienten
- Name und Adresse des behandelnden Arztes
- Aufenthaltsadresse im Land das bereist wird
- Name und Menge des Medikamentes
- Angabe des aktiven Inhaltsstoffes des Medikaments
- manche Länder verlangen zudem auch noch die Angabe der Passnummer und die exakten Ein- und Ausreisedaten und -zeiten.
Die erlaubte Menge entspricht der Dosis für eine bestimmte Behandlungsdauer. Daneben hängt die erlaubte Menge oft auch von der jeweiligen Klassifizierung des Medikaments ab. Dabei wird zwischen Betäubungsmitteln (z.B. Morphium) und psychotropen Substanzen (z.B. Diazepam) unterschieden. Oft unterliegen bestimmte Medikamente zur Substitutionstherapie (z.B. Methadon) noch strengeren Bestimmungen.
Wenn ein Medikament / Arzneimittel den deutschen betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt, dann ist stets Vorsicht geboten. In einem solchen Fall muss die reisende Person nachweisen, dass das Medikament aufgrund einer ärztlichen Verschreibung erworben wurde. dazu muß eine ärztliche Verordnung oder eine ärztliche Bescheinigung in Urschrift oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden.
Wer Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen möchte muß gleichsam einige Regeln beachten:
Die Länder des Schengener Abkommens sind neben Deutschland:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Ab demnächst auch die Schweiz: Ab dem 12.12.2008 werden die Grenzkontrollen zu Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich abgeschafft und ab dem 29.03.2009 sollen die Grenzkontrollen für Reisende in der EU auch an den Flughäfen abgeschafft sein.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige Landesbehörde beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle erhältlich.
Zur Beglaubigung muss bei der zuständigen Landesbehörde
- das Originalrezept
- das vom Arzt ausgefüllte Formular
- und der Personalausweis
vorgelegt werden.
Grundlegend ist anzuraten, das Sie sich vor Antritt der Reise über die Rechtslage des Landes informieren, welches Sie bereisen möchten. Eventuell erforderliche Genehmigungen von der zuständigen Behörde des Reiselandes sollten rechtzeitig beschafft werden.
Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen diplomatischen Vertretungen / Botschaften der Länder.
Letzte Änderung am Dienstag, 15. Mai 2012 um 12:47:17 Uhr.